Der notwendige Umzug in eine teurere Wohnung
Ein notwendiger Umzug in teurere Wohnung ist trotz ALG II-Bezug auch ohne behördliche Genehmigung zulässig, entschied jetzt das Sozialgericht Dortmund und verurteilte die Arbeitsgemeinschaft für die Grundsicherung Arbeitsuchender in Bochum zur Gewährung höherer Kosten der Unterkunft nach einem notwendigen Umzug …
Weiterlesen…









