Kostenübernahme bei Umzug
Es besteht kein Anspruch auf Zustimmung zur Kostenübernahme vor einem Umzug im Eilverfahren. Wer Leistungen zur Grundsicherung erhält, kann einen Anspruch auf Zusicherung der Kostenübernahme für eine neue Wohnung vor einem Umzug nicht per Eilbeschluss gegen die zuständige Behörde durchsetzen. …
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