Bildungspaket und die Leihgebühren für das Cello
Leihgebühren für ein Cello können nicht als Leistung des Bildungs- und Teilhabepakets übernommen werden.
In dem jetzt vom Bundessozialgericht entschiedenen Rechtsstreit besuchte der Kläger im streitigen Zeitraum die Klassenstufe 7 eines Gymnasiums im musischen Zweig. Nach der Abbuchung der Leihgebühren …
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