Das Guthaben aus der Betriebskostenabrechnung
Das in der Betriebskostenabrechnung ausgewiesene Guthaben ist grundsätzlich als Einkommen im Sinne von § 11 Abs 1 SGB II in Verbindung mit der Sonderregelung des § 22 Abs 1 S 4 SGB II und nicht als Vermögen zu berücksichtigen. Einkommen …
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