Leistungsanspruch bei Bedürftigkeit
Die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang zur Meisterprüfung schließt nicht grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II aus. Allerdings muss die Hilfebedürftigkeit festgestellt werden.
So das Bundessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall eines Streits über …
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