Ein-Euro-Job ist kein Arbeitsverhältnis
Einen Anspruch auf Arbeitsentgelt besteht nicht, wenn die Beschäftigung nicht auf einem Arbeitsverhältnis beruht. Dies gilt auch für 1-€-Jobs.
Im hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall hatte die Klägerin ohne Erfolg gegen den beklagten „Arbeitgeber“ Vergütungsansprüche geltend macht. Ansprüche der Klägerin …
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