50 m² für Alleinstehende
Alleinstehende Bezieher von ALG II-Leistungen haben in Nordrhein-Westfalen seit dem 1. Januar 2010 Anspruch auf 50 m² Wohnfläche.
Dies entschied jetzt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen in einem gestern verkündeten Urteil zu einem Fall aus dem Kreis Heinsberg und bestätigte …
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