Grundsicherung für EU-Bürger
Das „Aufenthaltsrecht als Arbeitnehmer“ bleibt für Unionsbürger auch im Falle unfreiwilliger Arbeitslosigkeit nur dann auf Dauer erhalten, wenn sie mehr als ein Jahr beschäftigt waren und solange sie den Vermittlungsbemühungen der zuständigen Agentur für Arbeit zur Verfügung stehen, so das …
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