Grundsicherungsleistungen und nachträglich festgesetztes Kindergeld
Einem Sozialleistungsträger steht nach einem Urteil des Finanzgerichts Münster gegen die Familienkasse bei einer nachträglichen Festsetzung von Kindergeld ein Erstattungsanspruch zu, sofern dieser zuvor ungekürzte Sozialleistungen ausgezahlt hat und eine sozialrechtliche Bedarfsgemeinschaft zwischen dem Kindergeldberechtigtem und seinen Kindern besteht.
In …
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