Ermittlung der Kosten der Unterkunft
Zuvörderst Aufgabe des Grundsicherungsträgers ist, bereits im Verwaltungsverfahren ein schlüssiges Konzept zur Bestimmung der angemessenen Unterkunftskosten zu entwickeln. Dies dient der Umsetzung des für den unbestimmten Rechtsbegriff der Angemessenheit der Unterkunftskosten entwickelten Kriterien.
So die Entscheidung des Bundessozialgerichts in dem …
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